Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

der Data Respons Solutions GmbH, Amalienbadstr. 41, Bau 53, D-76227 Karlsruhe

1. Allgemeines / Geltungsbereich

1)Allen unseren Lieferungen und Leistungen liegen die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen zugrunde. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden (Auftraggeber / Käufer), ohne dass auf sie nochmals ausdrücklich Bezug genommen werden muss. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung der Verkaufs- und Lieferbedingungen, die der Kunde auf sein Verlangen jederzeit zugeschickt bekommt oder auf unserer Homepage einsehen kann.
2)Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegenüber Kunden i. S. d. §§ 14, 310 BGB, 1 ff. HGB (insbes. Kaufleuten, Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen).
3)Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Abweichungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Auf diese Form kann nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung verzichtet werden. Gegenbestätigungen unter Hinweis auf eigene Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
4)Durch die Bestellung / Auftragserteilung (im Folgenden: Bestellung) erklärt der Kunde sein Einverständnis mit diesen Geschäftsbedingungen. Wird die Bestellung vom Kunden abweichend von unseren Geschäftsbedingungen aufgegeben, so gelten auch dann nur unsere Geschäftsbedingungen, selbst wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten unsere Bedingungen als angenommen. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen gelten nur dann, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt worden sind.
5)Ist der Kunde mit vorstehender Handhabung nicht einverstanden, so hat er in einem besonderen Schreiben ausdrücklich darauf hinzuweisen. Wir behalten uns in diesem Fall vor, die Bestellung abzulehnen, ohne dass uns gegenüber Ansprüche irgendwelcher Art gestellt werden können.
6)Werden bei Bestellungen Leistungen Dritter in Anspruch genommen, insbesondere für Lieferung und Transport, sind die Liefer- und / oder Gewährleistungsbedingungen des Dritten Bestandteil der Bestellung.
7)Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Käufer uns gegenüber abzugeben sind, (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritt- oder Minderungserklärungen), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Brief, Fax, E-Mail). Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen Bedingungen nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

2. Preise und Bestellungen

1)Alle Angebote (Waren, Dienstleistungen, Verpackung, Inhalt, Inhaltsstoffe, Versand etc.) und Preise sind freibleibend.
2)Die Bestellung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Mündliche oder fernmündliche Änderungen der Bestellung durch den Kunden oder Zusagen der Data Respons Solutions GmbH sind nur dann verbindlich, wenn eine schriftliche Bestätigung von uns vorliegt.
3)Die Bestellungen erfolgen zu Preisen und Bedingungen der aktuell gültigen Preis- und Warenlisten am Tag der Bestellung. Angegebene Preise sind Nettopreise sofern nicht die Mehrwertsteuer offen ausgewiesen ist. Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise ab Sitz der Data Respons Solutions GmbH, zzgl. der aktuell gültigen MwSt. am Tag der Rechnungsstellung, Kosten der Verpackung / des Versands und der Montage beim Kunden.
4)Währungsschwankungen: Wir beziehen die von uns angebotenen Waren regelmäßig von internationalen Märkten bzw. Anbietern. Die Verträge mit unseren Lieferanten werden in Dollar geführt. Durch Währungsschwankungen im Wechselkurs zwischen EURO und Dollar kann es zu Preisveränderungen gegenüber unseren Angebotspreisen kommen. Wir sind berechtigt, Währungsschwankungen zu unseren Lasten bis zu einer Steigerung von 10% im amtlichen Mittelkurs zwischen EURO und Dollar am Tag der Bestellung durch den Kunden bei uns und dem Tag unserer Rechnungsstellung, die unverzüglich nach Eingang der Ware bei uns erfolgt, dem Kunden weiterzuberechnen. Übersteigt die Währungsschwankung 10%, sind wir verpflichtet, den Kunden schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunden ist berechtigt, innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang unserer schriftlichen Mitteilung von der Preissteigerung vom Kauf zurückzutreten. Danach gilt die Preissteigerung als genehmigt. Währungsschwankungen zugunsten des Kunden berechnen wir bis zur Höhe von 10% an den Kunden weiter.
5)Während der Auftragserfüllung eintretende Preissteigerungen an den bestellten Waren, die uns von unseren Lieferanten berechnet werden, dürfen wir dem Kunden weiterberechnen.
6)Bei Leistungen, insbesondere Dienstleistungen (z.B. Reparaturen), die ausschließlich von uns selbst erbracht werden, halten wir uns an den bei Vertragsschluss vereinbarten Preis 3 Monate gebunden. Ist der Auftrag bis dahin noch nicht abgeschlossen und sollten sich danach die für die Kalkulation des Auftrags maßgebenden Kostenfaktoren (Löhne, Energiekosten, Abgaben, usw.) ändern, sind wir berechtigt, eine entsprechende Preisanpassung vorzunehmen. Sie wird nach schriftlicher Ankündigung gegenüber dem Kunden gültig. Eine Preisanpassung ist ausgeschlossen, wenn die mehr als 3 Monate dauernde Auftragsausführung auf Umständen beruht, die ausschließlich von uns zu vertreten sind. Preisänderungen aufgrund des Umfangs des Auftrags und der damit verbundenen Dauer des Auftrags von mehr als 3 Monaten oder anderer, in der Person des Kunden liegender Umstände, z.B. Auftragsänderungen und Auftragserweiterungen, etc. gehen zu Lasten des Kunden.
7)Die von uns gemachten Angaben über Abmessungen und Gewichte ebenso wie die Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben und ähnliches in Katalogen und Prospekten erhalten nur Näherungswerte und sind daher unverbindlich, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Eigenschaften von Mustern oder Proben gelten nicht als zugesichert.

3. Lieferung

1)Liefertermine (konkretes Datum) und Lieferfristen (Zeitraum: „Innerhalb von 30 Tagen“) sind unverbindlich, auch wenn dies nicht ausdrücklich vorbehalten ist. Verbindliche Liefertermine und -fristen gelten nur bei ausdrücklicher und schriftlicher Bestätigung mit dem Wortlaut „verbindlicher Liefertermin“ oder „verbindliche Lieferfrist“. Mündliche zugesagte Liefertermine oder –fristen gelten ausschließlich bei schriftlicher Bestätigung.
2)Die Einhaltung von Lieferterminen oder -fristen setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus. Eine verbindliche Lieferfrist beginnt erst ab dem Zeitpunkt, an dem alle technischen, kaufmännischen und finanziellen Belange einvernehmlich festgelegt sind. Ein verbindlicher Liefertermin verschiebt sich entsprechend.
3)Ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu seinem / ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Haus verlassen hat oder Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist. Überschreiten wir angegebene, verbindliche Liefertermine oder -fristen um mehr als 14 Tage kann der Auftraggeber nach Einräumung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag, bei Teillieferungsverträgen nur von dieser Teillieferung zurücktreten. Für den Fall, dass die Durchführung des Auftrags durch Fälle höherer Gewalt oder durch Ereignisse außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten behindert oder unmöglich gemacht wird, können wir den Liefertermin verschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Vor- / Unterlieferanten eintreten.
4)Schadensersatzansprüche wg. verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
5)Wir sind berechtigt, die zu erbringende Leistung in Teillieferungen auszuführen.
6)Wir behalten und die Wahl der Versandart und des Versandweges vor. Abholung der Ware ist nur möglich, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.
7)Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Kunden. Alle Gefahren gehen auf den Kunden über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Wir versichern die Ware auf Kosten des Kunden, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich anfordert. Transportschäden sind umgehend dem Zusteller mitzuteilen.
8)Wird der Versand ohne unser Verschulden verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Verweigert der Kunde die Annahme der Ware oder Leistung, so sind wir berechtigt, Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe des vereinbarten Bestellpreises zuzüglich eines pauschalierten Schadens u.a. für aufgewendete sonstige Kosten (Personalaufwand, Telefon, Mahnkosten etc.), Lagerung, Verwertung, Versicherungen in Höhe von 10 vom Hundert des Bestellpreises zu verlangen. Wir sind berechtigt, den Nachweis eines höheren Schadens zu führen.
9)Rücksendungen, die nicht Gewährleistungsansprüche oder ein Verschulden von uns betreffen, werden nur nach vorheriger Absprache angenommen. Bei solchen Sendungen an uns trägt der Kunde jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei uns sowie die gesamten Transportkosten.
10)Sollte eine personelle Unterstützung des Kunden vor Ort durch uns notwendig und möglich sein, werden dem Kunden die anfallenden Zeiten gegen Nachweis zu den gültigen Stundenverrechnungssätzen berechnet. Dies gilt sinngemäß auch für die im Rahmen solcher Unterstützungen von uns bereitgestellten Anlagen und Systeme.

4. Zahlungen

1) Die Bezahlung der Bestellung erfolgt bargeldlos durch Überweisung auf unser Konto. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird, sind unsere Rechnungen innerhalb 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Bei Auftragswerten über 30.000,00 Euro ist die Zahlung wie folgt zu leisten:

30 % Anzahlung nach schriftlicher Bestellung
60 % Zahlung bei Versandbereitschaftsmeldung
10 % Restzahlung 14 Tage nach Schlussrechnung,

2)Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten.
3)Zur Aufrechnung ist der Kunde nur dann berechtigt, wenn die Gegenforderung von uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist. Andere Zahlungsarten bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung.
4)Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfristen kommt der Auftraggeber in Verzug. Bei Verzug sind Rückstände mit 8% über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens vor.
5)Wir sind berechtigt, dem Kunden bei Überschreitung des Zahlungszieles auch ohne Mahnung Zinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen, sowie für jede Mahnung € 5,00 zzgl. Porto als Kosten des Verzugs.
6)Werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Werden diese nicht erbracht sind wir wahlweise, gegebenenfalls nach Fristsetzung, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (321 BGB).

5. Eigentumsvorbehalt:

1)Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zu vollständigen Bezahlung (samt allen Nebenkosten, z.B. Wechselunkosten, Finanzierungskosten, Zinsen) vor. Dies gilt in Bezug auf alle aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Kunden entstanden oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, bis zur erstmaligen Erfüllung aller offenen Ansprüche. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.
2)Vor dem Übergang des Eigentums ist die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware untersagt.
3)Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts herauszuverlangen. Wir dürfen diese Rechte nur geltend machen, wenn wir dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Nachholung der Zahlung gesetzt haben oder eine solche Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Soweit der Verzug sich über mindestens zwei Raten erstreckt und nicht unverschuldet durch den Kunden entstanden ist, können wir weiter die sofortige Herausgabe der Ware fordern; dies gilt im Zweifel nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wir sind in diesem Fall zur Verwertung der Sache unter Anrechnung auf den geschuldeten Kaufpreis berechtigt.
4)Der Kunde ist berechtigt, die Sache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen und zu verarbeiten.
5)Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung / unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstandenen Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent sowie inkl. MwSt.), die dem Kunden aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Sache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist, tritt der Kunde bereits jetzt an uns ab, wir nehmen diese Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretene Forderung und den Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht und die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
6)Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so ist er nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall vom Vertrag zurücktreten und / oder die Einziehungsbefugnis des Kunden gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderungen auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Kunden gegen die Warenempfänger einzuziehen.
7)Die Be- oder Verarbeitung oder Umbildung der Sache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen, ohne dass daraus Verbindlichkeiten für uns erwachsen können. Wird die Sache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Sache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Bearbeitung entstehende Sache gilt das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Sache.
8)Bei Einbau in fremde Waren durch den Kunden werden wir Miteigentümer an den neu entstandenen Produkten, im Verhältnis des Wertes der durch sie gelieferten Waren zu den mitverwendeten fremden Waren.
9)Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Kunde schon jetzt seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte im Verhältnis des Wertes der Sache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der uns der Kunde anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das entstandene Alleineigentum oder Miteigentum kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für uns.
10)Der Kunde tritt auch die Forderung zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn an uns ab, die durch die Verbindung der Sache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an.
11)Die Entgegennahme von Schecks oder Wechseln erfolgt nur zahlungshalber. Der Eigentumsvorbehalt und die Gegenforderung von uns erlöschen erst mit der endgültigen und verlustfreien Wertstellung des Schecks / Wechsels.
12)Es ist uns gestattet, die Ware vor Erlöschen des Eigentumsvorbehalts jederzeit zu besichtigen oder besichtigen zu lassen.
13)Sollte die Ware vor Erlöschen des Eigentumsvorbehalts gepfändet oder bei sonstigen Eingriffen Dritter dem tatsächlichen Herrschaftsbereich des Kunden entzogen oder sollte die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden beantragt werden, so hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gem. 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
14)Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, sind wir verpflichtet, auf Wunsch des Kunden einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freizugeben.
15)Für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist die Ware sicher zu lagern und ab dem Wert von € 2.000,00 vom Kunden gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchsdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden bereits jetzt an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.
16)Zurückbehaltungsrechte des Kunden, die nicht auf dem Kaufvertrag beruhen, sind ausgeschlossen.
17)Der Kunde trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10 % des Verwertungserlöses. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir höhere oder der Kunde niedrigere Kosten nachweist.

6. Gewährleistung

1)Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferungen sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anders bestimmt ist. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen 12 Monate nach Ablieferung der Ware an den Kunden.
2)Etwaige Mängel oder sonstige Beanstandungen des Kunden müssen unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 8 Werktagen nach Lieferung schriftlich bei uns geltend gemacht werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Haftung für nicht rechtzeitig angemeldete Mängel ist ausgeschlossen. Die rechtzeitig angemeldeten Mängelrügen schließen jegliche sonstige Ansprüche des Kunden aus. Soweit wir uns zur Nachbesserung oder Nachlieferung bereiterklären, sind Ansprüche auf Preisminderung ausgeschlossen.
3)Im übrigen haften wir für nachweislich festgestellte Material- oder Herstellungsfehler nur in der Weise, dass wir die dadurch unverwendbaren Geräte oder Teile nach unserer Wahl Instandsetzen oder zum berechneten Preis zurücknehmen. Die zum Zwecke der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), tragen wir, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch das Mängelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen.
4)Wird die Beseitigung von uns verweigert, unzumutbar verzögert, eine angemessene Fristsetzung zur Mängelbeseitigung nicht eingehalten oder ist sie endgültig fehlgeschlagen, kann der Käufer den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Bei einem unerheblichen Mangel ist ein Rücktritt jedoch ausgeschlossen.
5)Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.
6)Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.
7)Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde selbst Nachbesserungen vornimmt oder durch Dritte vornehmen lässt. Keine Haftung besteht für Schäden, die nicht auf ein Verschulden unsererseits zurückzuführen sind, wie z.B. ungeeignete oder unsachgemäße Ver¬wendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung. Der Kunde hat im Schadenfall die Beweispflicht, dass der entstandene Schaden nicht durch sein Verschulden verursacht wurde.
8)Andere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche (vertraglich oder außervertraglich) für im Rahmen von Pflege- / Betreuungs- oder Gewährleistungsarbeiten entstandene Schäden gegen uns oder von uns beauftragte Dritte sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. In keinem Fall haften wir für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten unserer Mitarbeiter und Beauftragten.
9)Jedwede Haftung unsererseits erlischt nach Ablauf von 12 Monaten nach Ablieferung, es sei denn, die gesetzlichen Verjährungsvorschriften würden im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Ist eine Abnahme vereinbart, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.
10)Wird von uns ein Auftrag aufgrund von Angaben, z.B. Konstruktionsplänen oder Zeichnungen, des Kunden durchgeführt, so erstreckt sich unsere Haftung nicht auf die Richtigkeit dieser Angaben, sondern darauf, dass die Ausführung gemäß den Angaben des Kunden erfolgt sind.
11)Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen nach den voranstehenden Regelungen 1) – 10) gelten nicht bei Ansprüchen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus den gesetzlichen Regelungen nach dem Produkthaftungsgesetz oder wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben sowie bei Waren, die bestimmungsgemäß für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben.

7. Reparaturaufträge außerhalb der Gewährleistungspflicht

1)Reparaturleistungen außerhalb unserer Gewährleistung sind kostenpflichtig. Es fallen neben eventuellen Ersatzteilkosten Kosten für die An- und Abfahrt sowie die Monteurstunden an. Die Höhe der Kosten richtet sich nach unserer aktuellen Preisliste.
2)Der Kunde kann die Zahlung einer Reparaturrechnung nicht deshalb verweigern, weil der durchgeführte Reparaturversuch erfolglos oder die Durchführung der Reparatur aus technischen Gründen nicht mehr möglich oder nach Rücksprache mit dem Kunden wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll war.
3)Ausgenommen hiervon ist, wenn der Erfolg des Reparaturversuchs ausschließlich deshalb ausgeblieben ist, weil der Monteur einen innerhalb seiner beruflichen Sphäre liegenden und behebbaren Mangel grob fahrlässig nicht erkannt und der Kunde den Fehler des Monteurs innerhalb von 5 Werktagen nach Durchführung der Reparatur angezeigt und nachgewiesen hat, dass der vom Monteur übersehene Mangel ursächlich für die Erfolglosigkeit der Reparatur war. Eine Verweigerung der Zahlung nach Ablauf dieser Frist ist ausgeschlossen.

8. Export- und Importgenehmigungen

1)Von uns gelieferte Produkte sind, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, zur Benutzung und zum Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Die Ausfuhr / Wiederausfuhr von Vertragsprodukten – einzeln oder in anlagenintegrierter Form – ist für den Kunden gegebenenfalls genehmigungspflichtig und unterliegt möglicherweise den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland. Der Kunde muss sich über diese Vorschriften selbständig informieren. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die gegebenenfalls notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörde einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert.
2)Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch den Kunden an Dritte, mit und ohne unsere Kenntnis, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Export-Genehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet uns gegenüber für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen.

9. Auswirkungen höherer Gewalt

1)Können die in diesem Vertrag geregelten Lieferzeiten, Liefermengen oder Preise aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Krieg, terroristische Anschläge gegen Einrichtungen, das Internet oder das Intranet des Auftragnehmers oder seiner Lieferanten oder aufgrund von Covid-19, z.B. aufgrund behördlich angeordneter Quarantänemaßnahmen in Zulieferbetrieben oder in den jeweiligen Lieferketten, Streiks, Naturkatastrophen, Bürgerkrieg, soziale Unruhen) und hierdurch eingetretener Verzögerungen in der Materialbeschaffung (Lieferausfälle / Lieferengpässe / verlängerte Lieferzeiten) auf dem Weltmarkt, Preissteigerungen, etc., nicht eingehalten werden, so wird der Auftragnehmer für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von seinen Leistungspflichten frei, selbst wenn er sich bereits in Verzug befinden sollte.
2)Eine automatische Vertragsauflösung ist mit der Einwirkung der höheren Gewalt auf die wechselseitig geschuldeten vertraglichen Leistungen nicht verbunden. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, ihre vertraglichen Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
3)Zeichnen sich während der Laufzeit dieses Vertrages Lieferzeitüberschreitungen, Veränderungen in der Liefermenge oder Preiserhöhungen ab, ist der Auftragnehmer verpflichtet, diese unverzüglich dem Besteller schriftlich (insbesondere E-Mail) mitzuteilen.
4)Der Auftragnehmer wird im Rahmen des Zumutbaren und Vorhersehbaren alle in seinen Möglichkeiten liegende Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen höherer Gewalt auf seine Leistungspflichten aus diesem Vertrag zu vermeiden oder zu minimieren.
5)Für den Zeitraum der Einwirkung höherer Gewalt auf die Leistungen dieses Vertrages haftet der Auftragnehmer für Fehler bei der Ergreifung von Gegenmaßnahmen auf die Auswirkungen höherer Gewalt nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz.

10. Schlussbestimmungen

1)Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten.
2)Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss internationalen Recht, insbesondere des UN-Kaufrechts.
3)Erfüllungsort für unsere Lieferverpflichtung und für die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden, insbesondere für seine Zahlungspflicht ist der Sitz unserer Gesellschaft.
4)Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen sollen diejenigen wirksamen Regelungen treten, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommen.
5)Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche und Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz unserer Gesellschaft, soweit nicht das Gesetz einen anderen ausschließlichen Gerichtsstand bestimmt. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

The “General Terms and Conditions of Trade” of the Data Respons Solutions companies in Norway, Sweden and Denmark:

Data Respons Solutions AS (Norway)
General Terms of Sales & Delivery

Data Respons Solutions A/S (Denmark)
General Terms of Sales & Delivery

Data Respons Solutions AB (Sweden)
General Terms of Sales & Delivery

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